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Das QNG ist ein staatliches Siegel für Gebäude, die besonders hohe Standards in Bezug auf ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit erfüllen. Es bestätigt eine umfassende Qualität über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes und ist oft Voraussetzung für bestimmte Förderungen.

Die Erneuerbare-Energien-Klasse kennzeichnet ein Gebäude, das einen besonders hohen Anteil seines Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien deckt. Sie wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergeben und belohnt den Einsatz umweltfreundlicher Heizsysteme und Dämmmaßnahmen.

Die Nachhaltigkeits-Klasse bewertet die Umweltfreundlichkeit, Ressourceneffizienz und den Lebenszyklus eines Gebäudes über die reinen Energieaspekte hinaus. Sie berücksichtigt Faktoren wie Materialwahl, Flächenverbrauch und die Qualität des Innenraumklimas.

Ein Energieaudit ist eine systematische Untersuchung des Energieverbrauchs und der Energieflüsse in einem Unternehmen oder einer Organisation. Ziel ist es, Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz zu identifizieren und konkrete Maßnahmenvorschläge zur Kosten- und Energieeinsparung zu entwickeln.

Contracting-Orientierung bedeutet, dass energietechnische Maßnahmen nicht vom Gebäudeeigentümer selbst, sondern von einem externen Dienstleister (dem Contractor) geplant, finanziert, umgesetzt und betrieben werden. Der Contractor garantiert dabei eine bestimmte Energieeinsparung, an der sich seine Vergütung bemisst.

Der hydraulische Abgleich ist eine Einstellung des Heizungssystems, bei der sichergestellt wird, dass jeder Heizkörper im Gebäude die exakt benötigte Menge an Heizwasser erhält. Das verhindert Über- oder Unterversorgung einzelner Räume, spart Energie und erhöht den Heizkomfort.

Eine Biomasseheizung nutzt organische Materialien wie Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz als Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Sie gilt als klimafreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen, da sie CO2-neutral verbrennt, sofern die Biomasse nachhaltig nachwächst.

Bestandserwerb bezieht sich auf den Kauf oder die Übernahme eines bereits existierenden Gebäudes oder einer Anlage, im Gegensatz zu einem Neubau. Im Kontext der energetischen Sanierung bedeutet dies, ein bestehendes Objekt zu modernisieren und energieeffizienter zu gestalten.

Eine investive Maßnahme ist eine langfristige Investition in Sachanlagen oder Projekte, die darauf abzielt, zukünftige Vorteile oder Erträge zu generieren. Im Kontext der Energieeffizienz sind dies beispielsweise der Einbau neuer Heizsysteme, Dämmungen oder Fenster.

Der iSFP ist ein langfristiger Fahrplan für die schrittweise energetische Sanierung eines Gebäudes. Er wird von einem Energieberater erstellt und zeigt auf, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, um das Gebäude energieeffizient und zukunftsfähig zu machen. Für dessen Erstellung gibt es Förderungen, und die im iSFP vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen erhalten oft höhere Förderzuschüsse.

Ein iSFP ist ein detaillierter Plan zur schrittweisen energetischen Sanierung eines Gebäudes. Er enthält eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands, analysiert die Einsparpotenziale und schlägt konkrete Maßnahmen vor. Die Sanierungsschritte werden in einer übersichtlichen Abfolge dargestellt – entweder als aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen oder als Gesamtpaket. Der Plan zeigt auf, wie Sie mit einer langfristigen Strategie Ihr Gebäude effizient und zukunftsfähig machen.

Ein iSFP darf ausschließlich von qualifizierten und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energieberatern erstellt werden. Diese Experten müssen in der „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ gelistet sein, um die Qualität und Verlässlichkeit des Sanierungsfahrplans zu gewährleisten.

Gefördert werden Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 15 Jahre zurückliegt. Wichtig ist, dass die Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken oder als Nichtwohngebäude genutzt werden.

Die Dauer der Erstellung hängt von der Komplexität und der Größe des Gebäudes ab. Nach dem Erstkontakt und einer Terminvereinbarung findet ein Vor-Ort-Termin zur Datenerfassung statt. Die Ausarbeitung des detaillierten Berichts durch den Energieberater dauert in der Regel mehrere Wochen.

Die Beratung zur Erstellung eines iSFP wird vom Staat mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Zudem erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 5 % auf die Fördersätze für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wenn diese im Sanierungsfahrplan empfohlen wurden und innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.

Die Erstellung eines iSFP ist nicht verpflichtend. Es handelt sich um ein freiwilliges und beratendes Werkzeug. Er bietet jedoch erhebliche finanzielle Vorteile durch die zusätzliche 5 % Förderung auf Einzelmaßnahmen und dient als wertvolle Orientierungshilfe, um die energetische Sanierung sinnvoll und wirtschaftlich zu planen.

Der Energieausweis ist ein Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes transparent macht und mit einer Energieeffizienzklasse (ähnlich wie bei Haushaltsgeräten) bewertet. Er gibt Aufschluss über den energetischen Zustand und mögliche Modernisierungsempfehlungen. Er ist Pflicht bei Verkauf oder Vermietung.

Ein Energieausweis ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Er muss potenziellen Käufern oder Mietern unaufgefordert vorgelegt werden. Auch bei größeren Sanierungen ist er in der Regel erforderlich.

Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Basis seiner Bausubstanz, Dämmung und Haustechnik. Er ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten und gibt Aufschluss über den energetischen Standard. Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er spiegelt das Nutzerverhalten wider und kann je nach Bewohner stark variieren.

Ein Energieausweis ist grundsätzlich für zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden, wenn die Immobilie weiterhin verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Bei größeren Sanierungen kann eine frühere Erneuerung notwendig sein.

Bei der Veröffentlichung von Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien (z.B. Zeitungen oder Online-Portalen) sind bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis anzugeben. Dazu gehören:

  • Die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Der im Ausweis genannte Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
  • Die wesentlichen Energieträger für die Heizung
  • Die im Ausweis genannte Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
  • Das Baujahr des Gebäudes

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Aufwand und Art des Ausweises. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger, da hierfür lediglich die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre benötigt werden. Ein Bedarfsausweis ist deutlich aufwendiger, da der Energieberater das Gebäude genau analysieren und berechnen muss. Die Preise können je nach Anbieter und Gebäudekomplexität stark schwanken.

Die Ausstellung von Energieausweisen darf nur von qualifizierten Fachleuten erfolgen, die eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung nachweisen können. Hierzu zählen in der Regel Architekten, Bauingenieure, Physiker, staatlich anerkannte Energieberater oder Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation.

Der GEG-Nachweis ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Er ist bei Neubau oder umfassender Sanierung eines Gebäudes erforderlich und belegt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Standards für Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien eingehalten werden.

Ein GEG-Nachweis (Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz) ist immer dann erforderlich, wenn Sie ein neues Gebäude bauen oder eine umfassende Sanierung an einem bestehenden Gebäude vornehmen. Er dient als offizieller Beleg dafür, dass das Bauvorhaben die gesetzlich vorgeschriebenen Standards für Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien einhält.

Die Erstellung eines GEG-Nachweises darf nur von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden. Dazu gehören in der Regel staatlich anerkannte Energieberater, Architekten oder Ingenieure, die die notwendige berufliche Qualifikation und Erfahrung im Bereich der energetischen Bilanzierung von Gebäuden vorweisen können.

Der Hauptunterschied liegt im Zweck: Der GEG-Nachweis ist ein Planungs- und Kontrolldokument für Neubauten und Sanierungen, das die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellt. Er wird vor Baubeginn oder der Sanierung erstellt. Der Energieausweis hingegen ist ein Bestandsdokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines bereits bestehenden Gebäudes bewertet und transparent macht. Er ist vor allem bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung des Gebäudes verpflichtend.

Für die Erstellung des Nachweises sind detaillierte Informationen über das geplante oder bestehende Gebäude notwendig. Dazu gehören unter anderem:

  • Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Angaben zu den Baustoffen und Schichten der Außenwände, des Daches und der Böden
  • Informationen zu Fenstern und Außentüren (U-Werte)
  • Detaillierte Angaben zur Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und eventuell zur Kühlung
  • Konzepte zur Nutzung erneuerbarer Energien

Ja, das ist sogar der gängigste und sinnvollste Weg. Ein qualifizierter Energieberater erarbeitet im Rahmen seiner Beratung ohnehin alle notwendigen Daten und Konzepte, die für den GEG-Nachweis erforderlich sind. Die Erstellung des Nachweises ist oft ein integraler Bestandteil einer umfassenden Energieberatung, da sie auf den gleichen Berechnungen und Analysen beruht. Die Kombination beider Leistungen spart Zeit und sichert eine professionelle Umsetzung.

Starke Vorteile

  • Langfristige Kosteneinsparungen

Moderne Heiztechnik, effiziente Dämmung und smarte Energiemanagementsysteme sorgen für dauerhaft niedrigere Heizkosten und machen dich unabhängiger von steigenden Energiepreisen. Eine Investition, die sich langfristig auszahlt.

  • Wertsteigerung der Immobilie

Eine energetisch optimierte Immobilie hat nicht nur niedrigere Betriebskosten, sondern auch einen höheren Marktwert. Das verbessert die Attraktivität bei Mietern und steigert den Verkaufspreis – ein klarer Vorteil für Vermieter.

  • Rechtliche Absicherung

Mit einer professionellen Energieberatung stellst du sicher, dass deine Immobilie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen (z.B. GEG, EnEV) entspricht. Das reduziert das Risiko von Bußgeldern und rechtlichen Problemen bei Verkauf oder Vermietung.

  • Staatliche Förderungen nutzen

Energieeffizientes Sanieren wird vom Staat gefördert – und das oft mit erheblichen Zuschüssen. Mit Programmen wie BAFA, KfW oder BEG lassen sich die Sanierungskosten deutlich reduzieren, und du profitierst langfristig von niedrigeren Energiekosten.

  • Höherer Wohnkomfort

Eine moderne Dämmung, neue Fenster und effiziente Heiztechnik sorgen für ein angenehmes Raumklima, weniger Zugluft und gesündere Luftqualität. Das steigert nicht nur den Wohnkomfort, sondern auch die Lebensqualität.

  • Zukunftssicherheit

Mit einer energetischen Sanierung investierst du in die Zukunft. Du reduzierst den CO₂-Ausstoß deines Gebäudes, trägst aktiv zum Klimaschutz bei und profitierst langfristig von stabilen Energiekosten.

  • Planungssicherheit

Von Anfang an energieeffizient bauen: Mit professioneller Planung und GEG-Nachweisen legst du den Grundstein für niedrige Betriebskosten und langfristige Wertstabilität. So bist du für zukünftige Anforderungen bestens vorbereitet.

  • Wettbewerbsvorteil

Ein energieeffizientes Gebäude ist nicht nur wirtschaftlich attraktiv, sondern auch ein klarer Vorteil am Immobilienmarkt. Es spricht umweltbewusste Käufer und Mieter an und macht deine Immobilie zukunftssicher.

  • Fördermittel und Zuschüsse

Nutze die maximale Förderung für energieeffiziente Neubauten und spare von Beginn an bei den Baukosten. Wir unterstützen dich bei der Antragstellung und Umsetzung – für einen optimalen Start deines Projekts.